Begutachtung Pflegegrad - Wo beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrades?
Wo beantrage ich eine Höherstufung des Pflegegrades?

Eine Begutachtung des Pflegegrades kann sich lohnen. Mit einer Höherstufung des Pflegegrades stehen Ihnen oder Ihrem Angehörigen mehr Leistungen zu. Sind Sie mit dem aktuellen Pflegegrad nicht einverstanden oder haben Sie das Gefühl, dass sich der Zustand verschlimmert hat, wird dies bei der Begutachtung des Pflegegrades geprüft.
Eine Höherstufung bietet sich dann an, wenn sich der Gesundheitszustand der Betroffenen verschlechtert hat. Denn mit jeder höheren Pflegestufe stehen Ihnen mehr Sach- und Geldleistungen zu Pflegezwecken zu. Diese erhalten Sie aber nur, wenn der Pflegegrad angepasst worden ist. Wie Sie das beantragen, erfahren Sie hier.
Wann lohnt sich eine Begutachtung des Pflegegrades?
Manchmal geht es schnell. Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert, erhöht sich der Pflegebedarf oft schlagartig. Mit dem Pflegebedarf steigen auch die Kosten, die für die Pflege anfallen.
Mit einem höheren Pflegegrad erhalten Sie entsprechend mehr Leistungen in Form von Sach- und Geldleistungen.
Sach- und Geldleistungen sind:
- Zuschüsse für Pflegeheime, Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Zuschüsse für mobile Pflegedienste, Seniorenbegleitung und Haushaltshilfen
- Zuschüsse für die häusliche Pflege durch Angehörige
- Umbau von Haus und Wohnung für barrierefreies Wohnen
- Zuschüsse für Pflegematerialien wie Einlagen, Verbände und andere Hygieneartikel
- Zuschüsse für medizinische Geräte wie Atemmaske, Insulinpumpe oder Spritzen
- Unterstützung bei der Anschaffung von Rollatoren, Rollstühlen oder Krankenbetten
- Zuschüsse für Taxifahrten und Krankentransporte
- Installation von Hausnotrufsystemen
Aus diesem Grund kann sich eine Begutachtung des Pflegegrades lohnen. Je höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung erhalten Sie und Ihre Angehörigen.
Wichtig ist zu wissen, dass Sie auch Pflegegrade überspringen können. Sie müssen demnach die Pflegegrade nicht alle einen nach dem anderen erreichen, sondern können auch einzelne Grade auslassen.
Das passiert insbesondere dann, wenn sich der Gesundheitszustand zum Beispiel durch einen Schlaganfall sofort verschlimmert. In solchen Fällen können Sie schnell den höchsten Pflegegrad erreichen.
Daher lohnt sich eine Begutachtung des Pflegegrades.

Begutachtung des Pflegegrades – wie Sie die Höherstufung beantragen
Haben Sie sich dazu entschlossen, die Begutachtung des Pflegegrades zu beantragen, müssen Sie keinen offiziellen Antrag stellen. Der Bevollmächtigte oder der Versicherte selbst schreibt einen Brief an die Pflegekasse und erklärt das Anliegen.
Danach wird Ihnen die Pflegekasse ein Formular zukommen lassen. Dieses schicken Sie ausgefüllt zurück. In vielen Fällen kommt ein Gutachter vorbei und prüft die Pflegesituation und den Gesundheitszustand. Dabei stellt er fest, wie hoch der Pflegeaufwand geworden ist.
Es gibt keine festen Kriterien, anhand derer eine Entscheidung getroffen wird. Ob der Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, ist immer individuell.
Sind Sie mit der Entscheidung nicht zufrieden, können Sie Widerspruch einlegen.
Beachten Sie daher:
- Sie haben alle sechs Monate das Recht, eine Begutachtung des Pflegegrades zu beantragen
- Sie haben nichts zu verlieren, da bei Ablehnung der bisherige Pflegegrad bestehen bleibt
- Die Prüfung und das Gutachten sind kostenlos
- Lassen Sie sich vor dem Antrag beraten. Entsprechende Experten bereiten Sie auf den Besuch des Gutachters vor und helfen Ihnen, das Formular korrekt auszufüllen.
- Eine Prüfung lohnt sich vor allem dann, wenn die letzte Einstufung Jahre zurückliegt. Auch kleinere Veränderungen können den Bedarf an Pflege deutlich erhöhen.
Lassen Sie sich bei Zweifeln individuell beraten, sodass Ihrem Antrag nichts mehr im Wege steht.
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