Sie möchten einen Pflegegrad beantragen? In diesem Fall sollten Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Pflegegrade in Form einer praktischen Tabelle verschaffen.
Die folgende Pflegegrade Tabelle gibt Ihnen Aufschluss über die verschiedenen Pflegegrade und die jeweiligen Voraussetzungen:
Pflegegrad | Voraussetzung | Punktzahl Pflegegutachten |
---|---|---|
1 | Geringe Beeinträchtigung | 12,5 bis unter 27 |
2 | Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 27 bis unter 47,5 |
3 | Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 47,5 bis unter 70 |
4 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | 70 bis unter 90 |
5 | Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung | 90 bis 100 |
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt auf Basis der Ergebnisse einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind Sie privat versichert, entsendet Ihre Versicherung einen Gutachter des medizinischen Dienstes MEDICPROOF.
Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, reicht ein formloses Schreiben oder ein Anruf bei Ihrer zuständigen Pflegekasse aus. Diese entsendet daraufhin den Gutachter beziehungsweise Pflegesachverständigen, der den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit ermittelt.
Die Bewertung erfolgt anhand verschiedener Module, unterteilt in Kategorien, für die Sie Einzelpunkte erhalten. Der Gutachter überprüft:
Je mehr Punkte Sie im Rahmen des Gutachtens erhalten, desto höher ist der zutreffende Pflegegrad, wie Sie anhand dieser Pflegegrade Tabelle erkennen. Die verschiedenen Module werden unterschiedlich gewichtet:
Modul | Gewichtung | 0 – Keine | 1 – Geringe | 2 – Erhebliche | 3 – Schwere | 4 – Schwerste | Gewichtete Punkte |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Mobilität | 10 % | 0 % | 2,5 % | 5 % | 7,5 % | 10 % | Modul 1 |
Kognitive und kommunikative Fähigkeiten / Verhaltensweisen und psychische Problemlagen | 15 % | 0 % | 3,75 % | 7,5 % | 11,25 % | 15 % | Modul 2 und 3 |
Selbstversorgung | 40 % | 0 % | 10 % | 20 % | 30 % | 40 % | Modul 4 |
Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen | 20 % | 0 % | 5 % | 10 % | 15 % | 20 % | Modul 5 |
Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte | 15 % | 0 % | 3,75 % | 7,5 % | 11,25 % | 15 % | Modul 6 |
Einen Pflegegrad beantragen können Sie ebenfalls, wenn Sie durch Krankheit oder körperliche Einschränkungen auf Hilfe angewiesen sind. Beispielsweise erhalten Sie Unterstützung bei:
sowie als Dialysepatient.
Je höher der Pflegegrad, desto höher sind auch die Leistungen, die Sie von Ihrer Pflegekasse in Anspruch nehmen können. Zu den Geldleistungen gehören das Pflegegeld und die Pflegekostenübernahme. Die Sachleistungen umfassen unter anderem ambulante und stationäre Pflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Als erfahrene
Sachverständige für Kranken- und Altenpflege stehe ich Ihnen mit meinem Wissen und meinen
Leistungen bei Fragen rund um Ihre Ansprüche zur Seite. Kontaktieren Sie mich gerne.
Als pflegender Angehöriger können Sie unter anderem Schulungen und Beratungsangebote in Anspruch nehmen. Des Weiteren haben Sie einen indirekten Anspruch auf Pflegegeld sowie verschiedene Entlastungsleistungen, beispielsweise Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihr pflegebedürftiger Angehöriger mindestens Pflegegrad 2 hat.
Möchten Sie einen Pflegegrad beantragen, können Sie sich direkt an Ihre zuständige Pflegekasse wenden. Diese entsendet daraufhin einen Gutachter, der den Grad Ihrer Pflegebedürftigkeit unter anderem anhand Ihrer Mobilität, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten sowie Selbstversorgung ermittelt.